Was steht in den wichtigsten Immobilienregistern?

Für Immobilienbesitzer ist es oftmals schwer, den Überblick über die verschiedenen Schritte und Vorschriften bei einem Verkauf zu behalten. Für die Vermarktung werden zahlreiche Unterlagen benötigt, unter anderem der vorgeschrieben Energieausweis. Wir erklären, was in den bekanntesten Immobilienregistern steht und wozu Sie diese Unterlagen benötigen, damit Sie für Ihren Verkauf optimal vorbereitet sind. 

Relevante Elemente des Immobilienregisters: das Grundbuch

Wenn es um den Verkauf und Verkauf von Immobilien und Liegenschaften geht, sind unter anderem die folgenden Dokumente relevant:

  • Grundbuch,
  • Flur- oder Liegenschaftskarte,
  • ggf. Bauakte,
  • Baulastenverzeichnis.

Das Grundbuch beinhaltet als öffentliches Register die Angaben zu den Rechtsverhältnissen von Immobilien bzw. Grundstücken. Mit einem berechtigten Interesse erhalten Sie Einsicht in dieses Register. Die Grundbucheinträge geben Aufschluss über das aktuelle Eigentumsverhältnis sowie über Pfandrechte, Nutzungs- und Nießbrauchrechte. Im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf, einer Schenkung oder Erbschaft findet ein neuer Grundbucheintrag statt. Für die Finanzierung lässt sich eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Außerdem erfasst der Eintrag die aktuellen Angaben zum Wegerecht oder zu einer erneuerten Aufteilung.

Das Baulastenverzeichnis

Bauplan

Als Ergänzung zum Grundbuch gibt es das Baulastenverzeichnis, das bei der Vermarktung einer Immobilie ebenfalls von Bedeutung ist. Dieses Verzeichnis enthält die Verpflichtungen, mit denen das Grundstück belastet ist.

Bei Baulasten handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die der Eigentümer gegenüber der zuständigen Behörde hat. Das heißt, dass Sie für bestimmte Aspekte verantwortlich sind, während Sie andere Dinge unterlassen oder dulden müssen, beispielsweise, wenn es um ein Wegerecht geht.


Ebenfalls wichtig: das Liegenschaftsregister

Die Verwaltung von Liegenschaften umfasst verschiedene Aufgaben. Unter anderem befassen sich Liegenschaftsverwalter damit, Tatsachen und Aktionen zu registrieren, die im Zusammenhang mit dem Besitz einer Immobilie stehen. Als Immobilieneigentümer sind Sie verpflichtet, den Verwaltern die erforderlichen Dokumente zu überlassen. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen Kaufvertrag. Auch im Falle einer Vermögensenteignung sind die Vertragsverhältnisse offenzulegen. Weitere wichtige Punkte sind Hypothekenverpflichtungen und andere Vermögenswerte, die mit den Immobilien oder Liegenschaften in Verbindung stehen.

Immobilien A. Mader – Ihr Experte für Immobilien

Als Ihr kompetenter Ansprechpartner kümmern wir uns um die Besorgung aller nötigen Unterlagen im Rahmen eines Immobilienverkaufs. Wenn wir Sie bei der Vermarktung von Immobilien und Liegenschaften unterstützen, kümmern wir uns auf Ihren Wunsch auch um die Meldungen beim Grundbuchamt. So sparen Sie zum einen viel Zeit und Aufwand, zum anderen können Sie sich sicher sein, dass die gesamte Abwicklung korrekt verläuft. 

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